CDU Kreisverband Trier-Saarburg

CDU fordert seriöse Antwort - nicht Beschimpfungen

Ministerpräsident muß für Klarstellung sorgen

Als eine "glatte Unverschämtheit" bezeichnet der stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Günther Schartz die Antwort von Finanzminister Kühl auf  die Feststellung  des Landkreistages, dass der Landeshaushalt  verfassungswidrig  sei . "Scheinbar haben der Finanzminister und auch der Innenminister - eigentlich die ganze Landesregierung - nicht verstanden was los ist", so  Schartz, der auch Landrat im Kreis Trier-Saarburg ist.

Das Verfassungsgericht habe dem Land - und niemandem anders - klipp und klar gesagt, daß der Kommunale Finanzausgleich seit Jahrzehnten verfassungswidrig ist, damit auch der aktuelle Ansatz im neuen Doppelhaushalt.

Insofern erwarte die CDU , dass die Regierung unter Führung von Ministerpräsident Beck jetzt tätig wird und das Gespräch mit den Kommunalen Spitzenverbänden und allen politischen Gruppierungen suche, anstatt sich hinter angeblichen Versäumnissen des Bundes zu verstecken, die es nicht gebe. "In allen Bundesländern gelten die gleichen Sozialgesetze, aber in Rheinland-Pfalz sind die meisten Kommunen innerhalb der Bundesrepublik pleite. In allen anderen Flächenländern der Republik ist die Finanzsituation deutlich besser. Von den 20 höchstverschuldetsten Städten in Deutschland kommen 7 aus Rheinland-Pfalz. Seit 20 Jahren bekommen die Kommunen in Rheinland-Pfalz eindeutig weniger Geld als sie für ihre Pflichtausgaben brauchen - auch das ist einzig in Deutschland. Wenn das nicht zur Einsicht in die dramatische Situation bei der Regierung und den zuständigen Ministerien führt, dann ist da wirklich nicht mehr zu helfen" so Schartz.

 Er erwarte, daß der Ministerpräsident, der Finanz- und der Innenminister jetzt zur Sache zurückkehren, das Verfassungsgerichtsurteil analysieren und sich dann sachlich und konstruktiv damit auseinandersetzen sollten statt den Kommunen Versäumnisse vorzuwerfen.

Es sei nachgewiesen, daß zu wenig Geld im Topf des Finanzausgleiches ist. Argumente des Landes, daß die Schuldenbremse zu beachten sei oder man einen Entschuldungsfonds für die Kommunen geschaffen habe, seien seit diesem Verfassungsgerichtsurteil bloße Ausreden. Die Stellvertretende Ministerpräsidentin Lemke höchst persönlich habe in einer Veranstaltung den Entschuldungsfonds als ein "Pflaster" für die Kommunen bezeichnet, dessen finanzielles Volumen nicht ausreichen werde, die Kommunen dauerhaft zu entlasten. Letzten Endes müsse der Finanzausgleich angepaßt werden, so die klare Aussage von Frau Lemke.  Schartz: "Insofern  gibt  es auch im Kabinett scheinbar Zweifel an der offiziellen Gangart der Regierung ". 

 Wenn man dann für Nürburgring oder Flughäfen, soziale Vergünstigungen und die Abschaffung von Einnahmen wie bei der Schülerbeförderung in den nächsten Jahren mehrere Hundert Millionen vom Land ausgeben wolle, dann könne man doch nicht allen Ernstes behaupten, es sei kein Geld für die Kommunen da, so Schartz.

Er würde sich freuen, wenn der Ministerpräsident jetzt für Klarheit und Transparenz bei den Kommunalfinanzen sorgen würde. Dazu gehöre, daß er persönlich mit den Kommunalen Spitzenverbänden rede um auch aktuell eine Verbesserung bei der eindeutig verfassungswidrigen Situation zu erreichen.

 


Bezugspressemitteilung des Finanzministers infohalber

 

 

MINISTERIUM DER FINANZEN

Rheinland-Pfalz

Mainz, 28. Februar 2012

 

Kommunale Finanzen

Kühl widerspricht Landkreistag

 

Finanzminister Carsten Kühl widersprach dem Landkreistag, der heute behauptete, der Landeshaushalt sei „eindeutig verfassungswidrig“.

 

„Das ist Unsinn, der Haushalt ist verfassungsgemäß, das Verfassungsgericht hat in Kenntnis des fortgeschrittenen Verfahrens unserer Haushaltsaufstellung sein Urteil gesprochen. Es hat sogar ausdrücklich festgestellt, dass die betroffenen Bestimmungen bis 2014 anwendbar bleiben“, sagte Kühl.

 

Das Landesverfassungsgericht hatte am 14. Februar das Land dazu aufgefordert, den Kommunalen Finanzausgleich zum Haushaltsjahr 2014 neu zu regeln. „Das Gericht sieht den Soziallastenansatz für die Jahre 2007 bis 2011 zu wenig berücksichtigt. Das haben wir auch so gesehen und deswegen schon vor dem Urteil diesen bei der kommunalen Finanzausstattung stärker berücksichtigt“, so Kühl.

 

Mit der umfassenden Reformagenda zur Verbesserung der kommunalen Finanzen habe das Land im Sommer 2010 bereits weitere Anregungen des Verfassungsgerichtsurteils vorweggenommen. Eine Gutachten zur Neufassung des Kommunalen Finanzausgleichs sei bereits seit einiger Zeit – übrigens in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden – beauftragt. Die Landesregierung werde im Rahmen ihrer Zuständigkeit alles dafür tun, dass der neue Finanzausgleich am 1.1.2014 in Kraft treten kann.

 

Im übrigen spricht nichts dagegen, dass Landrat Hirschberger und manch anderer kommunal Verantwortlicher die Zeit bis dahin nutzt, um in seinem Zuständigkeitsbereich die Hausaufgaben zu erledigen, die das Verfassungsgericht ihm mit seinem Urteil aufgegeben hat“, sagte Kühl.

 

Der Verfassungsgerichtshof führt in seinem Urteil aus: „Das Land kann im Gegenzug…verlangen, dass auch die Kommunen ihre Kräfte größtmöglich anspannen…Insbesondere haben die Kommunen ihre eigenen Einnahmequellen angemessen auszuschöpfen und Einsparpotenziale bei der Aufgabenwahrnehmung zu verwirklichen.“

 

 

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Verantwortlich (i.S.d.P):

Horst Wenner

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